Ratgeber · Stand September 2026

    Einspeisevergütung 2026:
    aktuelle Sätze & Entwicklung

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026, wie schnell sinkt sie und was bedeutet der Bestandsschutz für dich? Wir ordnen die Sätze (Stand: September 2026), die nächste Absenkung zum 1. Februar 2027 und die diskutierten Reformpläne ehrlich ein – als Solarteur aus der Rhein-Neckar-Region.

    Kurz gesagt: Die Sätze sind niedrig und sinken weiter – der eigentliche Wert deiner PV-Anlage liegt 2026 im Eigenverbrauch.

    Stand September 2026 liegt die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen bis 10 kWp bei 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) – gesetzlich garantiert für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom, 20 Jahre lang fest. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2026 für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2027 in Betrieb gehen; zum 1. Februar 2027 sinken sie planmäßig um rund 1 %.

    Wichtig zur Einordnung: Die Vergütung sinkt planmäßig weiter, und über ihr steht ein Reform-Entwurf für 2027. Trotzdem rechnen sich PV-Anlagen 2026 sehr gut – nur eben über einen anderen Hebel als früher. Nicht das Einspeisen bringt heute das Geld, sondern der selbst genutzte Strom. Wir zeigen dir die aktuellen Zahlen, die Entwicklung und was das konkret für deine Entscheidung bedeutet.

    Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft: 3. August 2026

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    Aktuelle Sätze (Stand: September 2026)

    Die folgenden Vergütungssätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen (Quelle: Bundesnetzagentur / EEG). Maßgeblich ist immer der Monat der Inbetriebnahme.

    Einspeisevergütung nach EEG in ct/kWh – Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027, Stand September 2026
    AnlagengrößeTeileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
    bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
    über 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
    über 40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

    Bei größeren Anlagen werden die Leistungsanteile gestaffelt vergütet: Die ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz, der darüber liegende Anteil den niedrigeren. Teileinspeisung ist der Normalfall fürs eigene Haus – du nutzt den günstigen Solarstrom selbst und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.

    Zuletzt geprüft: 3. August 2026 – Quelle: Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze). Nächste planmäßige Degression: 1. Februar 2027.

    Was sich zum 1. August 2026 geändert hat

    Zum 1. August 2026 hat die planmäßige Degression gegriffen: Gegenüber der Vorperiode (Inbetriebnahmen vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026) sind die Sätze für Neuanlagen um rund 1 % gesunken. So sieht der Schritt je Anlagenklasse aus:

    Einspeisevergütung vorher und jetzt in ct/kWh – Vorperiode bis 31. Juli 2026, aktuelle Sätze seit 1. August 2026
    Anlagebis 31. Juli 2026seit 1. August 2026Schritt
    bis 10 kWp · Teileinspeisung7,78 ct/kWh7,70 ct/kWh−0,08 ct (−1,0 %)
    bis 10 kWp · Volleinspeisung12,34 ct/kWh12,22 ct/kWh−0,12 ct (−1,0 %)
    über 10 bis 40 kWp · Teileinspeisung6,73 ct/kWh6,66 ct/kWh−0,07 ct (−1,0 %)
    über 10 bis 40 kWp · Volleinspeisung10,35 ct/kWh10,24 ct/kWh−0,11 ct (−1,1 %)
    über 40 bis 100 kWp · Teileinspeisung5,49 ct/kWh5,44 ct/kWh−0,05 ct (−0,9 %)
    über 40 bis 100 kWp · Volleinspeisung10,35 ct/kWh10,24 ct/kWh−0,11 ct (−1,1 %)

    Die Schritte sind klein – ein knappes Prozent je Halbjahr – und betreffen ausschließlich Neuanlagen. Wer seine Anlage zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen hat, behält die Sätze der Vorperiode für die gesamte Laufzeit (Bestandsschutz). Der nächste Schritt folgt planmäßig zum 1. Februar 2027.

    So entwickelt sich die Vergütung: Degression & nächste Senkung

    Die Einspeisevergütung wird nicht einmalig festgelegt, sondern sinkt regelmäßig für neue Anlagen – das nennt man Degression. Aktuell beträgt sie rund 1 % pro Halbjahr. • Der letzte Degressionsschritt griff zum 1. August 2026 – seitdem gelten die oben genannten Sätze. • Die nächste planmäßige Senkung ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen. • Danach folgt der nächste Schritt zum 1. August 2027 – sofern die gesetzliche Grundlage bis dahin unverändert bleibt. Für dich heißt das: Je früher die Anlage ans Netz geht, desto höher ist der Satz, der dir dann für die volle Laufzeit gesichert wird. Der Unterschied von ein, zwei Monaten ist klein, aber er addiert sich über 20 Jahre. Wichtig: Die Degression betrifft ausschließlich Neuanlagen – an bereits laufenden Anlagen ändert sich nichts.

    Bestandsschutz: 20 Jahre fester Satz

    Der vielleicht wichtigste Punkt: Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird dir für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert gezahlt. Das ist gesetzlich garantiert. Eine Anlage, die 2026 ans Netz geht, bekommt also bis rund 2046 die heutigen Sätze – egal, was sich danach gesetzlich ändert, egal wie weit die Degression noch läuft. Spätere Reformen oder Senkungen können dir diesen Anspruch nicht mehr nehmen. Genau deshalb ist die Inbetriebnahme 2026 so wertvoll: Du frierst die aktuellen Konditionen für zwei Jahrzehnte ein und entziehst dich der Unsicherheit über die Zukunft.

    Solarspitzengesetz: Einspeisung bei negativen Strompreisen

    Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz – und zwar ausschließlich für Neuanlagen, die ab diesem Stichtag in Betrieb gegangen sind. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Für neue Anlagen ab 2 kWp bedeutet es: In Viertelstunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (typischerweise sonnige Mittagsstunden mit viel Solarstrom im Netz), entfällt die Einspeisevergütung vorübergehend. Zwei Punkte sind dabei wichtig: • Die Regelung setzt ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) voraus – und greift bei Anlagen unter 100 kW erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messsystem eingebaut wurde. Ohne Smart Meter gilt sie noch nicht. • Du verlierst die Vergütung nicht ersatzlos: Als Ausgleich verlängert sich dein Vergütungszeitraum am Ende nach einer gesetzlich festgelegten Berechnung (§ 51a EEG). Es ist eine zeitliche Verschiebung, kein Totalverlust. Die praktische Botschaft bleibt trotzdem klar: Möglichst viel einzuspeisen ist nicht mehr der wirtschaftliche Hebel – ausgerechnet in den Stunden mit negativen Preisen produziert deine Anlage am meisten. Dann lohnt es sich, den Strom selbst zu verbrauchen oder in einem Speicher zwischenzuparken, statt ihn unvergütet einzuspeisen. Eine gut dimensionierte Anlage mit Speicher und smartem Energiemanagement ist genau die richtige Antwort auf diese Regel – und unser Schwerpunkt.

    Warum Eigenverbrauch heute wichtiger ist als Einspeisung

    Rechne es einfach gegen: Für jede selbst genutzte Kilowattstunde sparst du rund 40 ct Netzstrom (Grundversorgung in Baden-Württemberg). Für jede eingespeiste Kilowattstunde bekommst du dagegen nur rund 7,70 ct. Der selbst genutzte Strom ist also etwa fünfmal so viel wert wie der eingespeiste. Daraus folgt die ganze Logik moderner PV-Planung 2026: • Anlage auf hohen Eigenverbrauch auslegen statt auf maximale Einspeisung. • Mit einem Speicher (typisch 8–10 kWh) erreichst du 60–80 % Eigenverbrauch und nutzt Solarstrom auch abends. • Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox laufen idealerweise dann, wenn die Sonne scheint. Die Einspeisevergütung ist dabei ein netter Zusatz für den Überschuss – aber nicht mehr das Fundament der Wirtschaftlichkeit. Das ist sie der Eigenverbrauch.

    Ausblick 2027: die EEG-Novelle – ehrlich eingeordnet

    Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf der EEG-Novelle 2027 beschlossen. Er sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Anlagen abzuschaffen, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen: Statt 20 Jahren fester Vergütung gäbe es eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh für 36 Monate, danach Direktvermarktung. Dazu kommen eine dauerhafte Einspeisekappung auf 50 % und die Smart-Meter-Pflicht ab 2 kW. Wir bleiben hier ehrlich: Das ist ein Regierungsentwurf, kein beschlossenes Gesetz. Der Bundesrat kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen, der Bundestag hat noch nicht beraten, und die EU-Kommission muss die Novelle beihilferechtlich genehmigen. Sätze und Fristen können sich im Verfahren noch ändern. Was dagegen gesichert ist: Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 bleiben laut Entwurf im heutigen EEG und behalten ihre Sätze für 20 Jahre. Und selbst nach der Novelle bliebe der Eigenverbrauch der wirtschaftliche Kern – PV lohnt sich auch ohne feste Einspeisevergütung. Alle Details, die Übergangsregeln und eine Beispielrechnung findest du in unserem Ratgeber zum EEG 2027.

    So holst du das Maximum aus deiner Anlage

    Auf Eigenverbrauch ausgelegt

    Wir planen die Anlage so, dass du möglichst viel Solarstrom selbst nutzt – der wirtschaftliche Hebel 2026.

    Aktuelle Sätze sichern

    Inbetriebnahme 2026 = heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert (Bestandsschutz).

    Speicher sinnvoll dimensioniert

    Ein passender Speicher hebt deinen Eigenverbrauch auf 60–80 % – Solarstrom auch abends.

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    Wir rechnen Ersparnis, Einspeisung und Amortisation für genau dein Dach und deinen Verbrauch durch.

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    Häufige Fragen

    Was Kunden uns oft fragen.

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+

    Stand September 2026 (gültig für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027) liegt sie für Anlagen bis 10 kWp bei 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung (Überschuss) und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme – der dann gültige Satz wird dir 20 Jahre lang garantiert.

    Was hat sich zum 1. August 2026 an der Einspeisevergütung geändert?+

    Zum 1. August 2026 griff die planmäßige Degression: Für Anlagen bis 10 kWp sank die Teileinspeisung von 7,78 ct/kWh auf 7,70 ct/kWh, die Volleinspeisung von 12,34 ct/kWh auf 12,22 ct/kWh – jeweils rund 1 %. Die Sätze der Vorperiode galten für Inbetriebnahmen vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026; wer in diesem Zeitraum ans Netz gegangen ist, behält sie 20 Jahre lang.

    Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal?+

    Die nächste planmäßige Senkung ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen, der übernächste Schritt zum 1. August 2027. Die Vergütung sinkt für neue Anlagen aktuell um rund 1 % pro Halbjahr (Degression). Bereits laufende Anlagen sind davon nicht betroffen – deren Satz bleibt fest.

    Wie stark sinkt die Einspeisevergütung bei der nächsten Degression?+

    Zum 1. Februar 2027 sinken die Sätze für Neuanlagen planmäßig um rund 1 % (halbjährliche Degression). Bei 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp sind das rechnerisch weniger als 0,1 ct/kWh. Die verbindlichen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Wer noch bis zum 31. Januar 2027 in Betrieb geht, sichert sich die heutigen Sätze – für 20 Jahre.

    Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?+

    20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme, also rund 21 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz ist dabei für die gesamte Laufzeit garantiert (Bestandsschutz). Eine 2026 gebaute Anlage erhält die heutigen Sätze bis etwa 2046.

    Was bedeutet das Solarspitzengesetz für meine Vergütung?+

    Es gilt nur für Neuanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, und setzt ein Smart Meter voraus (bei Anlagen unter 100 kW greift sie erst ab dem Kalenderjahr nach dessen Einbau). In Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis entfällt die Einspeisevergütung – als Ausgleich verlängert sich dein Vergütungszeitraum am Ende nach gesetzlich festgelegter Berechnung. Praktisch heißt das: Eigenverbrauch und Speicher sind wichtiger als möglichst viel einzuspeisen.

    Bekomme ich bei negativen Strompreisen noch Einspeisevergütung?+

    Bei Neuanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, entfällt die Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis – vorausgesetzt, ein Smart Meter ist vorhanden (die Regel greift erst ab dem Kalenderjahr nach dessen Einbau). Verloren ist das Geld nicht: Dein Vergütungszeitraum verlängert sich zum Ausgleich am Ende nach gesetzlich festgelegter Berechnung. Ältere Anlagen sind nicht betroffen. Am besten nutzt oder speicherst du den Strom in diesen Stunden selbst.

    Lohnt sich Teileinspeisung oder Volleinspeisung?+

    Für ein normales Wohnhaus ist Teileinspeisung fast immer die richtige Wahl: Du nutzt den günstigen Solarstrom selbst (spart rund 40 ct/kWh Netzstrom) und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung mit dem höheren Satz lohnt sich nur, wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.

    Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?+

    Laut Regierungsentwurf der EEG-Novelle (Kabinettsbeschluss 29. Juli 2026) ja – für Anlagen, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. An ihre Stelle träte eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh für 36 Monate, danach Direktvermarktung. Beschlossen ist das noch nicht: Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen. Wer bis 31. Dezember 2026 ans Netz geht, behält die heutigen Sätze mit 20 Jahren Bestandsschutz.

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