Aktuelle Sätze Stand Februar 2026
Die folgenden Vergütungssätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen (Quelle: Bundesnetzagentur / EEG). Maßgeblich ist immer der Monat der Inbetriebnahme.
• Anlagen bis 10 kWp – Teileinspeisung (Überschuss): rund 7,78 ct/kWh
• Anlagen bis 10 kWp – Volleinspeisung (komplette Einspeisung): rund 12,34 ct/kWh
• Anlagen 10–40 kWp – Teileinspeisung: rund 6,73 ct/kWh, Volleinspeisung: rund 10,35 ct/kWh
Bei größeren Anlagen werden die Leistungsanteile gestaffelt vergütet: Die ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz, der darüber liegende Anteil den niedrigeren. Teileinspeisung ist der Normalfall fürs eigene Haus – du nutzt den günstigen Solarstrom selbst und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.
So entwickelt sich die Vergütung: Degression & nächste Senkung
Die Einspeisevergütung wird nicht einmalig festgelegt, sondern sinkt regelmäßig für neue Anlagen – das nennt man Degression. Aktuell beträgt sie rund 1 % pro Halbjahr.
• Die nächste planmäßige Senkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen.
• Danach folgt der nächste Schritt zum 1. Februar 2027 – sofern die gesetzliche Grundlage bis dahin unverändert bleibt.
Für dich heißt das: Je früher die Anlage ans Netz geht, desto höher ist der Satz, der dir dann für die volle Laufzeit gesichert wird. Der Unterschied von ein, zwei Monaten ist klein, aber er addiert sich über 20 Jahre. Wichtig: Die Degression betrifft ausschließlich Neuanlagen – an bereits laufenden Anlagen ändert sich nichts.
Bestandsschutz: 20 Jahre fester Satz
Der vielleicht wichtigste Punkt: Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird dir für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert gezahlt. Das ist gesetzlich garantiert.
Eine Anlage, die 2026 ans Netz geht, bekommt also bis rund 2046 die heutigen Sätze – egal, was sich danach gesetzlich ändert, egal wie weit die Degression noch läuft. Spätere Reformen oder Senkungen können dir diesen Anspruch nicht mehr nehmen. Genau deshalb ist die Inbetriebnahme 2026 so wertvoll: Du frierst die aktuellen Konditionen für zwei Jahrzehnte ein und entziehst dich der Unsicherheit über die Zukunft.
Solarspitzengesetz: keine Vergütung bei negativen Preisen
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Für neue Anlagen ab 2 kWp bedeutet es: In Viertelstunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (typischerweise sonnige Mittagsstunden mit viel Solarstrom im Netz), gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung mehr.
Die ausgefallenen Stunden werden über einen Mechanismus im EEG am Ende der Laufzeit teilweise nachgeholt – aber die praktische Botschaft ist klar: Möglichst viel einzuspeisen ist nicht mehr der wirtschaftliche Hebel. Strom selbst zu verbrauchen oder in einem Speicher zwischenzuparken ist deutlich sinnvoller. Eine gut dimensionierte Anlage mit Speicher und smartem Energiemanagement ist genau die richtige Antwort auf diese Regel – und unser Schwerpunkt.
Warum Eigenverbrauch heute wichtiger ist als Einspeisung
Rechne es einfach gegen: Für jede selbst genutzte Kilowattstunde sparst du rund 40 ct Netzstrom (Grundversorgung in Baden-Württemberg). Für jede eingespeiste Kilowattstunde bekommst du dagegen nur rund 7,78 ct. Der selbst genutzte Strom ist also etwa fünfmal so viel wert wie der eingespeiste.
Daraus folgt die ganze Logik moderner PV-Planung 2026:
• Anlage auf hohen Eigenverbrauch auslegen statt auf maximale Einspeisung.
• Mit einem Speicher (typisch 8–10 kWh) erreichst du 60–80 % Eigenverbrauch und nutzt Solarstrom auch abends.
• Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox laufen idealerweise dann, wenn die Sonne scheint.
Die Einspeisevergütung ist dabei ein netter Zusatz für den Überschuss – aber nicht mehr das Fundament der Wirtschaftlichkeit. Das ist sie der Eigenverbrauch.
Ausblick: die geplante EEG-Reform 2027 – ehrlich eingeordnet
Für 2027 liegt ein Reform-Entwurf vor, der die klassische Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen abschaffen und stärker auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung setzen würde.
Wir bleiben hier ehrlich: Das ist bislang nur ein Entwurf – kein beschlossenes Gesetz. Er ist noch in der politischen Abstimmung, die endgültige Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet. Niemand kann dir heute seriös sagen, wie die Regeln 2027 exakt aussehen werden.
Was dagegen gesichert ist: Wer 2026 baut, sichert sich die aktuellen Sätze mit 20 Jahren Bestandsschutz – unabhängig davon, was 2027 kommt. Und selbst falls die Einspeisevergütung für Neuanlagen entfiele, bliebe der Eigenverbrauch der wirtschaftliche Kern. PV lohnt sich auch ohne hohe Einspeisung.