Einspeisevergütung 2026 – aktuelle Sätze, Degression, Bestandsschutz und warum Eigenverbrauch heute wichtiger ist

    Ratgeber · Stand Juni 2026

    Einspeisevergütung 2026:
    aktuelle Sätze & Entwicklung

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026, wie schnell sinkt sie und was bedeutet der Bestandsschutz für dich? Wir ordnen die Sätze (Stand Februar 2026), die Degression und die geplante EEG-Reform ehrlich ein – als Solarteur aus der Rhein-Neckar-Region.

    Kurz gesagt: Die Sätze sind niedrig und sinken weiter – der eigentliche Wert deiner PV-Anlage liegt 2026 im Eigenverbrauch.

    Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die du für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom bekommst – 20 Jahre lang fest. Stand Februar 2026 liegt sie für kleine Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung bei rund 7,78 ct/kWh und mit Volleinspeisung bei rund 12,34 ct/kWh. Diese Sätze gelten für Anlagen, die noch bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb gehen.

    Wichtig zur Einordnung: Die Vergütung sinkt planmäßig weiter, und über ihr steht ein Reform-Entwurf für 2027. Trotzdem rechnen sich PV-Anlagen 2026 sehr gut – nur eben über einen anderen Hebel als früher. Nicht das Einspeisen bringt heute das Geld, sondern der selbst genutzte Strom. Wir zeigen dir die aktuellen Zahlen, die Entwicklung und was das konkret für deine Entscheidung bedeutet.

    Stand: Juni 2026

    Aktuelle Sätze Stand Februar 2026

    Die folgenden Vergütungssätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen (Quelle: Bundesnetzagentur / EEG). Maßgeblich ist immer der Monat der Inbetriebnahme. • Anlagen bis 10 kWp – Teileinspeisung (Überschuss): rund 7,78 ct/kWh • Anlagen bis 10 kWp – Volleinspeisung (komplette Einspeisung): rund 12,34 ct/kWh • Anlagen 10–40 kWp – Teileinspeisung: rund 6,73 ct/kWh, Volleinspeisung: rund 10,35 ct/kWh Bei größeren Anlagen werden die Leistungsanteile gestaffelt vergütet: Die ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz, der darüber liegende Anteil den niedrigeren. Teileinspeisung ist der Normalfall fürs eigene Haus – du nutzt den günstigen Solarstrom selbst und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.

    So entwickelt sich die Vergütung: Degression & nächste Senkung

    Die Einspeisevergütung wird nicht einmalig festgelegt, sondern sinkt regelmäßig für neue Anlagen – das nennt man Degression. Aktuell beträgt sie rund 1 % pro Halbjahr. • Die nächste planmäßige Senkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. • Danach folgt der nächste Schritt zum 1. Februar 2027 – sofern die gesetzliche Grundlage bis dahin unverändert bleibt. Für dich heißt das: Je früher die Anlage ans Netz geht, desto höher ist der Satz, der dir dann für die volle Laufzeit gesichert wird. Der Unterschied von ein, zwei Monaten ist klein, aber er addiert sich über 20 Jahre. Wichtig: Die Degression betrifft ausschließlich Neuanlagen – an bereits laufenden Anlagen ändert sich nichts.

    Bestandsschutz: 20 Jahre fester Satz

    Der vielleicht wichtigste Punkt: Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird dir für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert gezahlt. Das ist gesetzlich garantiert. Eine Anlage, die 2026 ans Netz geht, bekommt also bis rund 2046 die heutigen Sätze – egal, was sich danach gesetzlich ändert, egal wie weit die Degression noch läuft. Spätere Reformen oder Senkungen können dir diesen Anspruch nicht mehr nehmen. Genau deshalb ist die Inbetriebnahme 2026 so wertvoll: Du frierst die aktuellen Konditionen für zwei Jahrzehnte ein und entziehst dich der Unsicherheit über die Zukunft.

    Solarspitzengesetz: keine Vergütung bei negativen Preisen

    Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Für neue Anlagen ab 2 kWp bedeutet es: In Viertelstunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (typischerweise sonnige Mittagsstunden mit viel Solarstrom im Netz), gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung mehr. Die ausgefallenen Stunden werden über einen Mechanismus im EEG am Ende der Laufzeit teilweise nachgeholt – aber die praktische Botschaft ist klar: Möglichst viel einzuspeisen ist nicht mehr der wirtschaftliche Hebel. Strom selbst zu verbrauchen oder in einem Speicher zwischenzuparken ist deutlich sinnvoller. Eine gut dimensionierte Anlage mit Speicher und smartem Energiemanagement ist genau die richtige Antwort auf diese Regel – und unser Schwerpunkt.

    Warum Eigenverbrauch heute wichtiger ist als Einspeisung

    Rechne es einfach gegen: Für jede selbst genutzte Kilowattstunde sparst du rund 40 ct Netzstrom (Grundversorgung in Baden-Württemberg). Für jede eingespeiste Kilowattstunde bekommst du dagegen nur rund 7,78 ct. Der selbst genutzte Strom ist also etwa fünfmal so viel wert wie der eingespeiste. Daraus folgt die ganze Logik moderner PV-Planung 2026: • Anlage auf hohen Eigenverbrauch auslegen statt auf maximale Einspeisung. • Mit einem Speicher (typisch 8–10 kWh) erreichst du 60–80 % Eigenverbrauch und nutzt Solarstrom auch abends. • Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox laufen idealerweise dann, wenn die Sonne scheint. Die Einspeisevergütung ist dabei ein netter Zusatz für den Überschuss – aber nicht mehr das Fundament der Wirtschaftlichkeit. Das ist sie der Eigenverbrauch.

    Ausblick: die geplante EEG-Reform 2027 – ehrlich eingeordnet

    Für 2027 liegt ein Reform-Entwurf vor, der die klassische Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen abschaffen und stärker auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung setzen würde. Wir bleiben hier ehrlich: Das ist bislang nur ein Entwurf – kein beschlossenes Gesetz. Er ist noch in der politischen Abstimmung, die endgültige Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet. Niemand kann dir heute seriös sagen, wie die Regeln 2027 exakt aussehen werden. Was dagegen gesichert ist: Wer 2026 baut, sichert sich die aktuellen Sätze mit 20 Jahren Bestandsschutz – unabhängig davon, was 2027 kommt. Und selbst falls die Einspeisevergütung für Neuanlagen entfiele, bliebe der Eigenverbrauch der wirtschaftliche Kern. PV lohnt sich auch ohne hohe Einspeisung.

    So holst du das Maximum aus deiner Anlage

    Auf Eigenverbrauch ausgelegt

    Wir planen die Anlage so, dass du möglichst viel Solarstrom selbst nutzt – der wirtschaftliche Hebel 2026.

    Aktuelle Sätze sichern

    Inbetriebnahme 2026 = heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert (Bestandsschutz).

    Speicher sinnvoll dimensioniert

    Ein passender Speicher hebt deinen Eigenverbrauch auf 60–80 % – Solarstrom auch abends.

    Ehrliche Wirtschaftlichkeit

    Wir rechnen Ersparnis, Einspeisung und Amortisation für genau dein Dach und deinen Verbrauch durch.

    Häufige Fragen

    Was Kunden uns oft fragen.

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+

    Stand Februar 2026 (gültig bis 31. Juli 2026) liegt sie für Anlagen bis 10 kWp bei rund 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung (Überschuss) und rund 12,34 ct/kWh für Volleinspeisung. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme – der dann gültige Satz wird dir 20 Jahre lang garantiert.

    Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal?+

    Die nächste planmäßige Senkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. Die Vergütung sinkt für neue Anlagen aktuell um rund 1 % pro Halbjahr (Degression). Bereits laufende Anlagen sind davon nicht betroffen – deren Satz bleibt fest.

    Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?+

    20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme, also rund 21 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz ist dabei für die gesamte Laufzeit garantiert (Bestandsschutz). Eine 2026 gebaute Anlage erhält die heutigen Sätze bis etwa 2046.

    Was bedeutet das Solarspitzengesetz für meine Vergütung?+

    Seit dem 25. Februar 2025 gilt: Für neue Anlagen ab 2 kWp gibt es in Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis keine Einspeisevergütung mehr. Ein Teil dieser Stunden wird am Ende der Laufzeit nachgeholt. Praktisch heißt das: Eigenverbrauch und Speicher sind wichtiger als möglichst viel einzuspeisen.

    Lohnt sich Teileinspeisung oder Volleinspeisung?+

    Für ein normales Wohnhaus ist Teileinspeisung fast immer die richtige Wahl: Du nutzt den günstigen Solarstrom selbst (spart rund 40 ct/kWh Netzstrom) und speist nur den Überschuss ein. Volleinspeisung mit dem höheren Satz lohnt sich nur, wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.

    Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?+

    Es gibt einen Reform-Entwurf, der den Wegfall der klassischen Einspeisevergütung für ab 2027 neu gebaute Anlagen vorsieht. Das ist aber noch kein beschlossenes Gesetz – die Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet. Wer 2026 baut, sichert sich die aktuellen Sätze mit 20 Jahren Bestandsschutz, unabhängig von der Reform.

    Reden wir über dein Projekt.

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