Was 2026 gilt – die gesicherten Fakten
• 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (brutto = netto) – weiterhin in Kraft, ohne festes Enddatum.
• Einspeisevergütung: Für kleine Anlagen mit Teileinspeisung liegt sie seit dem 1. August 2026 bei 7,70 ct/kWh (Volleinspeisung 12,22 ct/kWh). Sie sinkt planmäßig weiter – die nächste Absenkung ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen.
• Bestandsschutz: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird 20 Jahre lang fest gezahlt. Was du dir 2026 sicherst, bleibt bis 2046 garantiert.
• Modulpreise auf Rekordtief, Strompreise (BW-Grundversorgung um 40 ct/kWh) hoch – die Differenz macht Eigenverbrauch so wertvoll wie nie.
Was sich ändert: Solarspitzengesetz & §14a
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das „Solarspitzengesetz": Neue Anlagen ab 2 kWp erhalten in Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr (ein Kompensationsmechanismus nach §51a EEG holt die ausgefallenen Stunden nach 20 Jahren teilweise nach). Praktische Folge: Strom selbst zu nutzen oder zu speichern ist klar wirtschaftlicher als möglichst viel einzuspeisen. Über §14a EnWG lassen sich zudem steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox mit reduzierten Netzentgelten betreiben. Beides spricht für die Kombination PV + Speicher + intelligentes Energiemanagement – genau unser Schwerpunkt.
Die geplante EEG-Reform 2027 – ehrlich eingeordnet
Der Regierungsentwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für ab 1. Januar 2027 in Betrieb genommene Anlagen zu beenden: Statt 20 Jahren fester Vergütung gäbe es 5,20 ct/kWh Übergangszahlung für 36 Monate, danach Direktvermarktung – dazu eine Einspeisekappung auf 50 %. Aber: Der Entwurf ist nicht beschlossen. Er liegt im Bundesrat, der Bundestag hat noch nicht beraten, die EU muss genehmigen, und die SPD-Fraktion hat Nachbesserungen angekündigt. Niemand kann dir heute seriös sagen, wie die Regeln 2027 exakt aussehen. Genau das ist der Punkt: Wer 2026 ans Netz geht, entzieht sich dieser Unsicherheit – mit klaren, gesicherten Konditionen. Die Details stehen in unserem Ratgeber zum EEG 2027.
Was kostet Warten wirklich?
Warten ist nicht kostenlos. Jedes Jahr ohne eigene Anlage bezahlst du weiter den vollen Netzstrom – bei einem Vier-Personen-Haushalt schnell 1.500–2.000 € im Jahr. Dazu kommt: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich weiter, und die künftigen Regeln sind ungewiss. Dem steht praktisch kein Vorteil des Wartens gegenüber – Modulpreise sind bereits sehr niedrig, und auf relevant fallende Komplettpreise deutet wenig hin. Die ehrliche Antwort lautet daher in den allermeisten Fällen: jetzt rechnen lassen, statt auf unklare Zukunft zu wetten.
Für wen sich Warten ausnahmsweise lohnen kann
Damit es fair bleibt: In Einzelfällen kann Abwarten sinnvoll sein – etwa wenn ohnehin in 1–2 Jahren eine Dachsanierung ansteht (dann PV gleich mitdenken) oder wenn die Finanzierung aktuell nicht passt. In diesen Fällen planen wir die Anlage trotzdem schon mit, damit Verkabelung und Statik vorbereitet sind. Eine pauschale „lieber warten"-Empfehlung gibt es von uns nicht – wir rechnen ehrlich deinen konkreten Fall durch.