PV-Anlage 2026 kaufen oder warten – Einspeisevergütung, EEG-Reform 2027 und Bestandsschutz

    Ratgeber · Stand Juni 2026

    Photovoltaik 2026:
    kaufen oder warten?

    Die Einspeisevergütung sinkt, eine EEG-Reform steht im Raum – und genau deshalb stellt sich die Frage: jetzt eine PV-Anlage bauen oder abwarten? Wir ordnen die Faktenlage 2026 ehrlich ein.

    Kurz gesagt: Wer 2026 baut, sichert sich die heutigen Regeln – 20 Jahre lang.

    Die wichtigste Nachricht zuerst: Wer seine Photovoltaik-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält die aktuell gültige Einspeisevergütung mit gesetzlichem Bestandsschutz über 20 Jahre. Spätere Reformen ändern daran nichts mehr – die Konditionen bei Inbetriebnahme gelten fix.

    Gleichzeitig liegt für 2027 ein Reform-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, der die Einspeisevergütung für NEUE Anlagen abschaffen würde. Wichtig zur Einordnung: Das ist bislang nur ein Referentenentwurf, noch kein beschlossenes Gesetz – die Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet. Wir sagen dir hier, was gesichert ist und was nicht.

    Stand: Juni 2026

    Was 2026 gilt – die gesicherten Fakten

    • 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (brutto = netto) – weiterhin in Kraft, ohne festes Enddatum. • Einspeisevergütung: Für kleine Anlagen mit Teileinspeisung liegt sie 2026 bei rund 7,4 ct/kWh (Volleinspeisung höher). Sie sinkt planmäßig weiter – die nächste Absenkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. • Bestandsschutz: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird 20 Jahre lang fest gezahlt. Was du dir 2026 sicherst, bleibt bis 2046 garantiert. • Modulpreise auf Rekordtief, Strompreise (BW-Grundversorgung um 40 ct/kWh) hoch – die Differenz macht Eigenverbrauch so wertvoll wie nie.

    Was sich ändert: Solarspitzengesetz & §14a

    Seit dem 25. Februar 2025 gilt das „Solarspitzengesetz": Neue Anlagen ab 2 kWp erhalten in Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr (ein Kompensationsmechanismus nach §51a EEG holt die ausgefallenen Stunden nach 20 Jahren teilweise nach). Praktische Folge: Strom selbst zu nutzen oder zu speichern ist klar wirtschaftlicher als möglichst viel einzuspeisen. Über §14a EnWG lassen sich zudem steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox mit reduzierten Netzentgelten betreiben. Beides spricht für die Kombination PV + Speicher + intelligentes Energiemanagement – genau unser Schwerpunkt.

    Die geplante EEG-Reform 2027 – ehrlich eingeordnet

    Der Referentenentwurf sieht vor, die klassische Einspeisevergütung für ab 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen zu beenden und stärker auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung zu setzen. Aber: Der Entwurf ist noch nicht final, nicht in der Regierung abgestimmt und nicht beschlossen. Niemand kann dir heute seriös sagen, wie die Regeln 2027 exakt aussehen. Genau das ist der Punkt: Wer 2026 baut, entzieht sich dieser Unsicherheit – mit klaren, gesicherten Konditionen.

    Was kostet Warten wirklich?

    Warten ist nicht kostenlos. Jedes Jahr ohne eigene Anlage bezahlst du weiter den vollen Netzstrom – bei einem Vier-Personen-Haushalt schnell 1.500–2.000 € im Jahr. Dazu kommt: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich weiter, und die künftigen Regeln sind ungewiss. Dem steht praktisch kein Vorteil des Wartens gegenüber – Modulpreise sind bereits sehr niedrig, und auf relevant fallende Komplettpreise deutet wenig hin. Die ehrliche Antwort lautet daher in den allermeisten Fällen: jetzt rechnen lassen, statt auf unklare Zukunft zu wetten.

    Für wen sich Warten ausnahmsweise lohnen kann

    Damit es fair bleibt: In Einzelfällen kann Abwarten sinnvoll sein – etwa wenn ohnehin in 1–2 Jahren eine Dachsanierung ansteht (dann PV gleich mitdenken) oder wenn die Finanzierung aktuell nicht passt. In diesen Fällen planen wir die Anlage trotzdem schon mit, damit Verkabelung und Statik vorbereitet sind. Eine pauschale „lieber warten"-Empfehlung gibt es von uns nicht – wir rechnen ehrlich deinen konkreten Fall durch.

    So entscheidest du fundiert

    Individuelle Wirtschaftlichkeit

    Wir berechnen Eigenverbrauch, Amortisation und Ersparnis für genau dein Dach und deinen Verbrauch.

    Bestandsschutz sichern

    Inbetriebnahme 2026 = aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert.

    Speicher statt Einspeisung

    Wir legen die Anlage auf hohen Eigenverbrauch aus – das ist 2026 der wirtschaftliche Hebel.

    Festpreis ohne Risiko

    Verbindliches Angebot, keine Anzahlung, keine versteckten Posten.

    Häufige Fragen

    Was Kunden uns oft fragen.

    Soll ich meine PV-Anlage 2026 kaufen oder auf 2027 warten?+

    In den meisten Fällen lohnt sich 2026: Du sicherst dir die aktuelle Einspeisevergütung mit 20 Jahren Bestandsschutz, profitierst von 0 % MwSt und niedrigen Modulpreisen und sparst sofort teuren Netzstrom. Ab 2027 könnte die Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen (Reform-Entwurf, noch nicht beschlossen) – Warten bringt also vor allem Unsicherheit, aber kaum Vorteile.

    Wird die Einspeisevergütung 2027 wirklich abgeschafft?+

    Es gibt einen Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums, der den Wegfall der klassischen Einspeisevergütung für ab 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen vorsieht. Das ist aber noch kein verabschiedetes Gesetz – der Entwurf ist in Abstimmung, die endgültige Entscheidung wird im Lauf von 2026 erwartet. Bestehende und noch 2026 gebaute Anlagen genießen Bestandsschutz.

    Was bedeutet der Bestandsschutz konkret?+

    Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird dir 20 Jahre lang unverändert gezahlt. Eine 2026 ans Netz gegangene Anlage bekommt also bis 2046 die heutigen Sätze – unabhängig davon, was sich danach gesetzlich ändert.

    Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung überhaupt?+

    Ja – sogar zunehmend. Der wirtschaftliche Kern ist heute der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 40 ct Netzstrom, während die Einspeisevergütung deutlich darunter liegt. Mit Speicher erreichst du 60–80 % Eigenverbrauch. Deshalb rechnen sich Anlagen auch dann, wenn die Einspeisung künftig weniger Rolle spielt.

    Was ist das Solarspitzengesetz und betrifft es mich?+

    Seit Februar 2025 erhalten neue Anlagen ab 2 kWp bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung für diese Viertelstunden. Für dich heißt das vor allem: Eine sinnvoll dimensionierte Anlage mit Speicher und smartem Energiemanagement holt den maximalen Nutzen heraus – genau so planen wir.

    Reden wir über dein Projekt.

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