Was ändert sich 2026 bei der Photovoltaik-Förderung?
2026 setzt sich der Trend zur Vereinfachung fort: Aufdach-Anlagen auf Wohngebäuden sind in Baden-Württemberg in der Regel genehmigungsfrei, das Marktstammdatenregister bleibt der zentrale Anmeldeort, und Balkonkraftwerke profitieren von einer vereinfachten Anmeldung. Bei der Einspeisevergütung gilt weiterhin die degressiv sinkende Vergütung nach EEG – wer 2026 baut, sichert sich den dann geltenden Satz für 20 Jahre. Hinweis: konkrete Vergütungssätze ändern sich halbjährlich, bitte aktuelle Konditionen prüfen.
Bundesweite Förderungen: EEG, KfW 270 und 0 % MwSt.
Drei bundesweite Bausteine bilden 2026 das Fundament jeder PV-Förderung:
• EEG-Einspeisevergütung: Garantierte Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde über 20 Jahre. Höhe abhängig von Anlagengröße und Eigenverbrauchsquote – Stand 2026 bitte aktuelle Sätze prüfen.
• KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard): Zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen, Stromspeicher und Wallboxen. Konditionen werden quartalsweise aktualisiert – bitte direkt bei deiner Hausbank oder unter kfw.de prüfen.
• 0 % Mehrwertsteuer auf Anlagen bis 30 kWp: Brutto = Netto. Dies gilt für die Anlage selbst, Wechselrichter, Speicher und Montage – ein erheblicher Vorteil von effektiv rund 19 %.
Landesförderungen Baden-Württemberg im Detail
Baden-Württemberg hat eine eigene Förderlandschaft, die sich über das Umweltministerium, die L-Bank und das Programm Klimaschutz-Plus speist. Stand 2026 sind insbesondere folgende Förderwege relevant:
• L-Bank-Förderprogramme: Zinsgünstige Darlehen für Photovoltaik, Speicher und energetische Sanierung.
• Förderung Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher: Spezielle Zuschüsse für Batteriespeicher, die das Netz entlasten – Konditionen werden regelmäßig angepasst.
• Klimaschutz-Plus: Förderung für Kommunen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, indirekt relevant für Mieterstrom-Projekte.
Wichtig: Die genauen Konditionen und Antragsmodalitäten findest du auf den offiziellen Portalen des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der L-Bank. Wir empfehlen, vor Investitionsentscheidung den aktuellen Stand zu prüfen.
Kommunale Zuschüsse: Heidelberg, Mannheim, Stuttgart als Beispiele
Viele Städte in Baden-Württemberg bieten zusätzliche kommunale Zuschüsse, die mit Bundes- und Landesförderung kombinierbar sind:
• Heidelberg: Die Stadtwerke Heidelberg und das städtische Förderprogramm Energie unterstützen Photovoltaik, Speicher und Wallboxen mit projektbezogenen Zuschüssen. Höhe und Bedingungen variieren je nach Programm-Jahrgang.
• Mannheim: Über städtische Klimaschutz-Programme oder über die MVV Energie können bei bestimmten Maßnahmen Zuschüsse beantragt werden. Mieterstrom-Modelle werden ebenfalls flankiert.
• Stuttgart: Das Stuttgarter Förderprogramm zu Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energien enthält regelmäßig Bausteine für PV-Anlagen und Speicher.
Darüber hinaus haben viele kleinere Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und Kraichgau eigene Programme. Wir empfehlen, vor Antragstellung die aktuelle Förderlage bei deiner Stadtverwaltung oder dem örtlichen Stadtwerk zu prüfen.
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik weiter erklärt
Seit dem Nullsteuersatz-Gesetz ist die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden mehrwertsteuerfrei. Das gilt für:
• Photovoltaikmodule
• Wechselrichter
• Solar-Speicher
• Montagematerial und Verkabelung
• Installations- und Montagedienstleistungen
Für du als Hauseigentümer bedeutet das: du zahlst 19 % weniger als ein Gewerbebetrieb für dieselbe Anlage – ohne Antrag, ohne Förderbescheid. Brutto = Netto. Dieser Steuervorteil ist 2026 ungebrochen in Kraft.
Einspeisevergütung 2026 aktuell
Die Einspeisevergütung sinkt nach EEG halbjährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Wer 2026 ans Netz geht, sichert sich den dann gültigen Satz für 20 Jahre. Zwei wichtige Varianten:
• Teil-Einspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss-Einspeisung): Höhere Vergütung pro kWh als Volleinspeisung, dafür wird der eigene verbrauchte Strom nicht vergütet. Für die meisten Einfamilienhäuser sinnvoll.
• Volleinspeisung: Niedrigere Vergütung pro kWh, dafür wird der gesamte erzeugte Strom verkauft. Sinnvoll, wenn der Eigenverbrauch sehr niedrig ist (z. B. Zweitwohnsitz).
Die konkreten Cent-Beträge pro kWh ändern sich – bitte tagesaktuell beim Marktstammdatenregister oder deinem Solarteur prüfen. Stand 2026: bitte aktuelle Konditionen prüfen.
Wie kombiniere ich Förderungen sinnvoll?
Die meisten Förderungen sind kumulierbar – aber nicht alle. Als Faustregel gilt:
1. EEG-Einspeisevergütung läuft immer und parallel zu allen anderen Programmen.
2. 0 % Mehrwertsteuer wirkt automatisch beim Kauf.
3. KfW 270 und L-Bank-Förderdarlehen lassen sich oft kombinieren, manchmal nicht gleichzeitig – Hausbank prüft.
4. Kommunale Zuschüsse müssen i. d. R. vor Auftragserteilung beantragt werden – nicht rückwirkend.
5. Mieterstromzuschlag nach EEG ist parallel zur Einspeisevergütung möglich für den Anteil, der an Mieter geliefert wird.
Wichtig: Wir prüfen bei jedem Angebot, welche Förderungen für dein konkretes Projekt sinnvoll und kombinierbar sind – aber die Antragsstellung bei einigen Programmen liegt bei dir bzw. deiner Hausbank.