Was ändert sich 2026 bei der Photovoltaik-Förderung?
2026 setzt sich der Trend zur Vereinfachung fort: Aufdach-Anlagen auf Wohngebäuden sind in Baden-Württemberg in der Regel genehmigungsfrei, das Marktstammdatenregister bleibt der zentrale Anmeldeort, und Balkonkraftwerke profitieren von einer vereinfachten Anmeldung. Bei der Einspeisevergütung gilt weiterhin die degressiv sinkende Vergütung nach EEG – wer 2026 baut, sichert sich den dann geltenden Satz für 20 Jahre. Hinweis: konkrete Vergütungssätze ändern sich halbjährlich, bitte aktuelle Konditionen prüfen.
