Sektorkopplung: PV + Wärmepumpe + Speicher als ein System
Einzeln gerechnet sind PV-Anlage und Wärmepumpe schon sinnvoll. Zusammen entfalten sie aber erst ihr volles Potenzial – und dafür sollten sie von Anfang an aufeinander abgestimmt sein.
So greift das System ineinander:
• Die PV-Anlage erzeugt tagsüber Strom – einen Teil verbraucht die Wärmepumpe direkt, etwa für Warmwasser oder zum „Vorheizen“ des Pufferspeichers.
• Der Stromspeicher puffert Überschüsse vom Tag in die Abend- und Nachtstunden, wenn die Wärmepumpe oft mehr läuft.
• Ein Energiemanagement-System (EMS) steuert, wann die Wärmepumpe bevorzugt mit Solarstrom läuft, statt teuren Netzstrom zu ziehen.
Wichtig zu wissen: Im Winter, wenn die Wärmepumpe am meisten Strom braucht, liefert die PV-Anlage am wenigsten. PV macht die Wärmepumpe also nicht komplett unabhängig vom Netz – aber sie senkt über das Jahr gerechnet spürbar die Strommenge, die du zukaufen musst. Genau das macht die Kombination wirtschaftlich. Mehr Hintergrund dazu findest du in unserem Ratgeber „PV-Anlage mit Wärmepumpe“.
Wie groß muss die PV-Anlage sein? Faustregeln für Wärmepumpen-Haushalte
Die klassische Faustregel lautet: rund 1 kWp installierte PV-Leistung pro 1.000 kWh Stromverbrauch im Jahr. Im Rhein-Neckar-Raum bringt 1 kWp etwa 1.100–1.300 kWh Ertrag pro Jahr.
Ein reiner Haushalt ohne Wärmepumpe braucht oft 3.500–4.500 kWh – ein Wärmepumpen-Haus zusätzlich grob 3.000–5.000 kWh fürs Heizen, je nach Dämmstandard und Gebäudegröße. Deshalb gilt:
• Ohne Wärmepumpe reichen oft 5–8 kWp.
• Mit Wärmepumpe planen wir eher 8–12 kWp ein – wenn das Dach es hergibt, auch mehr.
• Ein Speicher mit etwa 8–12 kWh ergänzt das Wärmepumpen-Haus sinnvoll, damit Solarstrom auch abends und nachts genutzt wird.
Das sind Richtwerte, keine Pauschalpreise oder Garantien. Was wirklich passt, hängt von Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, eurem Verbrauchsverhalten und der Wärmepumpe ab. Deshalb messen und rechnen wir das individuell – lieber das Dach gut ausnutzen, als später teuer nachrüsten.
Eigenverbrauch und Autarkie: realistisch eingeordnet
Zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen:
• Eigenverbrauchsquote: Wie viel deines erzeugten Solarstroms du selbst nutzt, statt ihn einzuspeisen.
• Autarkiegrad: Wie viel deines gesamten Strombedarfs du aus eigener Erzeugung deckst.
Reine PV ohne Speicher kommt im Haushalt oft nur auf etwa 25–35 % Eigenverbrauch. Mit Speicher steigt das auf rund 50–70 %. Kommt eine Wärmepumpe dazu, die tagsüber gezielt Solarstrom „wegheizt“, lässt sich der Eigenverbrauch weiter erhöhen – die Wärmepumpe ist quasi ein zusätzlicher, steuerbarer Abnehmer.
Warum das gerade jetzt wichtig ist: Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25.2.2025) bekommst du in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung. Strom, den du selbst verbrauchst oder speicherst, ist also mehr wert als Strom, den du einspeist. Ehrlich gesagt: 100 % Autarkie ist im Einfamilienhaus mit Wärmepumpe in unseren Breiten kaum wirtschaftlich erreichbar – realistisch sind über das Jahr je nach Auslegung oft 40–65 %. Das ist trotzdem ein großer Hebel gegen steigende Strompreise.
§14a EnWG: reduzierte Netzentgelte für deine Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, wenn sie mehr als 4,2 kW elektrische Leistung hat und ans Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber bekommst du reduzierte Netzentgelte – das senkt deine Stromkosten.
So läuft es grob (Stand Juni 2026):
• Der Netzbetreiber darf den Bezug der Wärmepumpe in seltenen Engpass-Situationen vorübergehend dimmen – im Alltag merkst du davon in der Praxis meist nichts.
• Du wählst zwischen einer pauschalen Reduzierung des Netzentgelts und einem prozentualen Modell (Modul 2) mit rund 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts – Letzteres setzt einen separaten Zähler für die Wärmepumpe voraus.
• Betreibst du mehrere steuerbare Verbraucher (z. B. Wärmepumpe und Wallbox), brauchst du ab 2026 in der Regel ein Energiemanagement-System, das die Steuerung koordiniert.
Klingt komplizierter, als es ist: Wir kümmern uns bei der Installation um die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung und beraten, welches Modell für dich günstiger ist. Die genaue Höhe der Entgelte hängt vom Netzbetreiber vor Ort ab und prüfen wir individuell.
Kosten und Wirtschaftlichkeit – grob eingeordnet
Pauschalpreise wären unseriös, deshalb nur ehrliche Größenordnungen (Stand Juni 2026). Die genaue Zahl kommt aus deinem individuellen Angebot.
• PV-Anlage rund 10 kWp, schlüsselfertig: etwa 16.000–22.000 €.
• Mit Stromspeicher (ca. 8–10 kWh): etwa 22.000–30.000 €.
• Auf PV-Anlagen bis 30 kWp gilt aktuell 0 % Mehrwertsteuer – das ist in den Preisen schon berücksichtigt.
• Die Wärmepumpe wird separat geplant und kalkuliert; sie ist eine eigene, größere Investition.
Zur Einspeisevergütung: Für PV-Anlagen bis 10 kWp gibt es bei Teileinspeisung aktuell rund 7,78 ct/kWh, bei Volleinspeisung rund 12,34 ct/kWh, mit 20 Jahren Bestandsschutz ab Inbetriebnahme. Die Sätze sinken planmäßig etwa 1 % pro Halbjahr, die nächste Senkung ist zum 1.8.2026 vorgesehen. Hinweis: Es gibt einen EEG-Reform-Entwurf, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 wegfallen lassen würde – das ist aber bislang nur ein Entwurf, nicht beschlossen; eine Entscheidung wird 2026 erwartet.
Amortisation: PV ohne Speicher liegt grob bei 9–13 Jahren, mit Speicher eher bei 10–15 Jahren – die Wärmepumpe verbessert die PV-Wirtschaftlichkeit, weil sie zusätzlichen Eigenverbrauch schafft. Was sich für dich rechnet, zeigen wir transparent in der Kalkulation.
Förderung – das Wichtigste in Kürze
PV und Wärmepumpe werden über getrennte Wege gefördert. Wir geben hier nur den groben Überblick und versprechen keine konkreten Summen – Förderbedingungen ändern sich, wir prüfen sie im Gespräch tagesaktuell.
• Photovoltaik: 0 % Mehrwertsteuer bis 30 kWp und die EEG-Einspeisevergütung. Über KfW 270 gibt es einen zinsgünstigen Kredit (Achtung: ein Kredit, kein Zuschuss).
• Wärmepumpe: Hier greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es gibt eine Grundförderung plus mögliche Boni – die Förderung wird separat über die KfW beantragt und ist an Bedingungen geknüpft. Konkrete Prozentsätze und Höchstbeträge klären wir individuell, weil sie von deiner Situation und dem aktuellen Stand der Programme abhängen.
• Wallbox: Die früheren KfW-Programme 440/441/442 sind nicht mehr beantragbar.
Unser Versprechen: Wir gaukeln dir keine maximale Förderquote vor, sondern rechnen mit realistischen Werten. Bei der Antragstellung unterstützen wir dich. Du willst es konkret? Dann konfiguriere unverbindlich deine Anlage – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.