Mieterstrom
Aus der Vergangenheit kennt man üblicherweise zwei Modelle, wie man den selbst erzeugten Strom nutzen kann.
Zum Einen die Volleinspeisung – hier wird der gesamte erzeugte Strom eingespeist und somit verkauft. Den Strom, den man selbst verbraucht, kauft man in diesem Modell aus dem Netz zum aktuell gültigen Preis zu.
Bei der Teileinspeisung wird dagegen mit dem selbst erzeugten Strom zunächst der eigene Anschluss mit Strom versorgt. Nur was nach diesem Eigenverbrauch noch übrig ist wird ins Netz eingespeist und verkauft. In Phasen, in denen der selbst produzierte Strom nicht ausreicht, wird aus dem Netz zugekauft.
Bei Mehrparteienhäusern wäre es wirtschaftlich für den Anlagenbetreiber und den Mieter sinnvoll, wenn auch die Mieter von dem günstigeren Ökostrom vom Dach profitieren könnten.
Der Anlagenbetreiber fungiert in diesem Fall nach aktuellen Recht (Stand 1. Quartal 2024) aber als Stromanbieter was zu erhöhten Anforderungen bei der Elektroinstallation sowie der Abrechnung mit den Mietern führt. Für private Anlagenbetreiber ist es praktisch unmöglich, hier auf eigene Faust rechtssicher zu agieren. Dienstleister waren bisher in der Regel so teuer, dass dies wirtschaftlich keinen Sinn ergab.
Um unseren Kunden für Mieterstrom eine attraktive, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung bieten zu können, kooperieren wir beim Mieterstrom mit einem der führenden Starts-Ups in diesem Bereich.
Die Vorteile für unsere Kunden:
- Wir berücksichtigen schon bei der Planung der PV-Anlage alle entsprechenden Anforderungen
- innovative Software-Lösung für die rechtssichere Abrechnung und Verwaltung mit den Mietern
- Optional wird die gesamte Abwicklung / Abrechnung übernommen
